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   BVerwG, 20.11.1964 - VI C 138.62   

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https://dejure.org/1964,625
BVerwG, 20.11.1964 - VI C 138.62 (https://dejure.org/1964,625)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.1964 - VI C 138.62 (https://dejure.org/1964,625)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 1964 - VI C 138.62 (https://dejure.org/1964,625)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kündigung durch Kenntnis von der Absendung eines Entlassungsantrages - Empfangsbedürftigkeit von Billigungserklärungen - Genehmigung abhandengekommener Willenserklärungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBG § 30; LBG NW (1954) § 44

Papierfundstellen

  • BVerwGE 20, 35
  • DÖV 1965, 138
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Da der Kläger in seinem Antrag den Wunsch geäußert hatte, sofort vom Justizdienst freigestellt zu werden, um noch im Sommersemester mit dem Studium beginnen zu können, war der Beklagte auch auf Grund seiner Fürsorgepflicht nicht gehalten, sich mit dem Kläger nochmals ins Benehmen zu setzen, bevor er dem Antrag stattgab (vgl. Urteil vom 20. November 1964 - BVerwG VI C 138.62 -).
  • VG Schleswig, 07.11.2014 - 12 A 27/14

    Anspruch auf Wiedereinstellung in das Beamtenverhältnis nach einseitig

    Die Annahme eines in starker seelischer Erregung gestellten Antrags kann zwar gegen die Fürsorgepflicht verstoßen (VGH Kassel vom 22.06.1951 - OS 281/51-, DVBl 1951, 738; BVerwG, Urteil vom 20.11.1964 - VI C 138.62 -, BVerwGE 20, 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2001 - 4 S 1081/00

    Versetzung: Einverständniserklärung des aufnehmenden Dienstherren - Anfechtung

    Neben der Unwirksamkeit wegen Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit wegen schlichter Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts ist vielmehr auch die Möglichkeit der schwebenden Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts bis zu einer - soweit materiell rechtlich möglich - Behebung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften anerkannt (vgl. BVerwGE 20, 35; Hess. VGH, Urteil vom 07.09.1993, a.a.O.; Kopp, a.a.O., § 43 RdNr. 37; Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 43 RdNrn. 173, 174; § 35 RdNrn. 166, 168).
  • VG München, 06.04.2016 - M 5 K 15.4012

    Rücknahme und Anfechtung eines Entlassungsantrages aus dem Beamtenverhältnis auf

    Für den Dienstherren besteht keine Pflicht, die Zweiwochenfrist einzuhalten, sondern lediglich eine Berechtigung hierzu (BVerwG, U. v. 20.11.1964 - 6 C 138.62; Weißgerber/Maier in BeckOK BeamtenR Bayern, Stand: 1. Januar 2016, Art. 57 BayBG Rn. 9).
  • BSG, 26.09.1972 - 11 RA 232/71
    Durch die Anfechtung seines Antrages auf Erstattung kann der Kläger den Bescheid vom 5° März 4966, welcher den Verfall der zurückgelegten Versicherungszeiten bewirkt (Hanow/Lehncnn/ Bogs, RVO 40 Buch, Rentenversicherung der Arbeiter, 5° Aull" Stand: Februar 4970, @ â- 503 Rdnr° 29), nicht beseitigen° Bie Anfechtung einer Willenserklärung wegen Irrtums analog % "'9 Abs° 2 BGB ist zwar grundsätzlich auch im öffentlichen Recht zulässig ivgl" BVerwGE 20, 35 ff5 Forsthoff" Lehrbuch des Verwaltungsrechts, 9° Aufl"" 4966, Sc 270)3 die Fehlverste11ungEURn des Klägers bezogen sich jedoch nicht auf eine Eigen" schaft des Versicherungsverhältnisses, die im Verkehr als wesentlich angesehen wird° Der Kläger irrte nicht über Aushnß und Folgen der Beitragserstattung, sondern lediglich über die Zweckmäßigkeit dieser Maßnahme; er rechnete nur nicht damit, daß seine zukünftige berufliche Entwicklung ihn noch einmal rentenversicherungspflichtig machen würde" Das ist ein einfacher Hotivirrtum, dessen Folgen der Kläger allein zu tragen hat fvglo RGZ ä12, 529, 5525 BSG, Urteil vom 9° Demember 4970 â- if? RLw 5/68; Hanow/Lehmenn/Bogs" e.aO, @ f303 Rdnr" 505. g Seine Vorstellungen über seine Tätigkeit und sein Einkommen nach Abschluß des Stuäiums sind rechtlich unbeechtlich; Soweit der Kläger einem Irrtum über die Beständigkeit äer sozialvereicherungerechtlichen Vorschriften erlegen ist, kann er die Auswirkung dieser Fehleinschätzung nicht äurch eine Anfechtung beseitigen° Rechtsänderungen wirken ixmer nur in die Zukunft, soweit das neue Recht seinen Geltungsw" bereich nicht selbst auf in der Vergangenheit abgeschlossene Tatbestände erstreckt Cvgl° BSG46, 477, 478" 1'29)° Sich daraus ergebende Härten wird der Gesetzgeber regelmäßig in Übergengsvorschriften beseitigen° Diese Grundregel würde aufgehoben, wenn bei einem Irrtum über die Réchtsentwicklung eine Anfechtung früher sinnvoller Entscheidungen zulässig wäre" Der Vertreuensschuüz im Recht der Rentenversiohcrung' wird dadurch nicht berüht°.
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